Teilnahmebedingungen

A1 Austrian eSports Festival

Mai 2023

Austria Center Vienna

 

Für die gesamte Dauer der Veranstaltung gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen und die damit verbundene Hausordnung.

Haftung

Jeder/Jede Besucher:in des A1 Austrian eSports Festivals hat sich so zu verhalten, dass niemand anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Alle Räumlichkeiten sind unter größtmöglicher Schonung der baulichen Substanz und des Inventars widmungsgemäß zu verwenden. Jeder/Jede Besucher:in haftet für von ihm/ihr verursachte Schäden nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher:innen am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters skilled Events and New Media GmbH nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern:innen, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher:innen freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besucher:innen nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher:innen haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.

Eintritt und Ausweis

Das Gelände des A1 Austrian eSports Festivals darf nur mit einem für die Veranstaltung gültigen Eintrittsticket betreten werden. Dieses ist beim Check-in der Veranstaltung vorzuweisen. Für ermäßigte Tickets kann der Veranstalter einen gültigen Nachweis (z.B. Schülerausweis oder Studentenausweis) verlangen. Kann dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung für die betreffende Person zu verwehren oder eine Nachzahlung des Differenzbetrags zu verlangen.

Jeder/Jede Besucher:in ist zudem verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen.

Tiere

Tiere aller Art dürfen nicht mit auf das Gelände der Veranstaltung gebracht werden. Ausgenommen davon sind Assistenztier (z.B. Blindenhunde), sofern diese einen Beißkorb tragen.

Sicherheitsanweisungen

Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstalterpersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

Gewalt

Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.

Absage & Programmänderungen

Bei Absage des Events können die Karten bis zwei Monate nach Event (gegen Refundierung der Kosten des Tickets exkl. Vorverkaufsgebühren) zurückgegeben werden. Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall eines/einer oder mehrerer Künstler:innen, einer Unmöglichkeit der Nutzung von Teilen des Geländes oder einem teilweisen Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei nicht verschuldeter Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.

Bild und Tonaufnahmen

Der/Die Besucher:in erteilt seine/ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm/ihr gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet werden darf und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen. Veröffentlicht werden können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen Medienkanälen. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung der jeweiligen Veranstaltung dienen, aber auch zur Bewerbung der nächsten Veranstaltung dieser oder ähnlicher Art. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter a1esports@skilled.at widersprechen. Alle Eingänge der Veranstaltung werden Videoüberwacht.

Mitgebrachte Gegenstände

Eine genaue Auflistung der untersagten Gegenstände ist im Anhang zu finden. Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder/Jede Besucher:in stimmt einer Durchsuchung seiner/ihrer Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein/eine Besucher:in diese Durchsuchung nicht zu, hat er/sie kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.

Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgegeben werden (zB Locker, wenn diese angeboten werden). Bei Abgabe an anderen Stellen wie z.B. Verstecken am Veranstaltungsgelände, Verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

Mitgebrachte Speisen und Getränke

Die Mitnahme von Speisen und Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist erlaubt. Das Veranstaltungspersonal wird darauf eingewiesen, mitgebrachte Speisen und Getränke beim Einlass nicht abzunehmen. Dennoch davon ausgenommen sind aus Sicherheitsgründen folgende Gegenstände:

  • Glasflaschen
  • Hochprozentige alkoholische Getränke (z.B. Liköre ab 20%, Edelbrände, Vodka, etc…)
  • Speisen und Getränke die zu einer Geruchsbelästigung führen können

Rauchen

In den Gebäuden des ACV herrscht grundsätzlich ein striktes Rauchverbot. Ausgenommen sind jene Außenbereiche, die als Raucherbereiche gekennzeichnet sind.

Starke Alkoholisierung / Drogeneinfluss

Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

Jugendschutzgesetz

Es gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung das Wiener Jugendschutzgesetz in der zum Veranstaltungstag aktuellen Fassung.

Aufenthalt und Mindestalter

Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten das A1 Austrian eSports Festival besuchen.

Darüber hinaus werden Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch eine unterschiedliche Farbe des Besucher-Armbands gekennzeichnet. Der Veranstalter ist dazu berechtigt, in gewissen Bereichen des Events oder für spezifische Programmpunkte eine separate Alterskontrolle auf Basis dieser Kennzeichnung durchzuführen.

Müll

Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehenen Tonnen und Containern zu deponieren. Es ist auf die ausgeschilderte Mülltrennung zu achten. Sämtliche Besucher:innen werden dazu angehalten das Veranstaltungsgelände sauber zu hinterlassen.

Verstöße gegen die Hausordnung

Bei etwaigen Verstößen gegen die Hausordnung des A1 Austrian eSports Festivals können Personen vom Veranstaltungsgelände verwiesen und/oder mit einem Betretungsverbot belegt werden. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

Anhang: Untersagte Gegenstände

Kategorie Gegenstand
Batterien Autobatterie
Behälter Glas
elektronische Geräte Kühlschränke
elektronische Geräte Durchlaufkühler
Energie, Brennstoff Gas
Energie, Brennstoff Lagerfeuer
Energie, Brennstoff Holzkohle
Energie, Brennstoff Griller jeglicher Art (Gaskocher, Campinggriller etc.)
Energie, Brennstoff Stromaggregate
Energie, Brennstoff Trockeneis
Flugobjekte Drohnen
Flugobjekte Feuerwerkskörper
Lebensmittel Bierfass
Sonstiges Kühlboxen
Sonstiges Waffen (lt. Österreichischem Waffengesetz) oder andere Gegenstände die als Waffen verwendet werden können
Sonstiges Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text bzw. Ausdrücken
Sonstiges Jegliche Gegenstände die die Sicherheit und Gesundheit eurer Mitmenschen gefährden
Sonstiges Jegliche Gegenstände die vom Veranstalter als gefährlich erachtet werden können.
Sonstiges Gegenstände die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind sind (z.B. Becher, Krüge)
Sonstiges Gegenstände die als Wurfgeschoss verwendet werden können
Sonstiges Pyrotechnik
Sonstiges feuergefährliche Flüssigkeiten
Sonstiges Gassprühdosen
Sonstiges Ätzende oder leicht brennbare Substanzen
Spaßartikel Schleudern
Spaßartikel Druckluftfanfaren
Spaßartikel Gashupen
Spaßartikel Megaphone
sperrige Gegenstände Bierbank
sperrige Gegenstände Biertisch
sperrige Gegenstände Biertischgarnitur
sperrige Gegenstände Sofa/Couch
sperrige Gegenstände Sperrige Gegenstände
Tiere Tiere (ausgenommen Assistenztiere z.B. Blindenhunde – sofern diese einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden)